Eltern von arbeitslosen Kindern können Kindergeld bekommen
Berlin (dpa/tmn) - Eltern von arbeitslosen Kindern können bis zu deren 21. Lebensjahr Kindergeld bekommen. Voraussetzung ist, dass der Jugendliche oder junge Erwachsene bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet ist.
Der Anspruch auf Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr gilt auch dann, wenn beim Betroffenen kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) hin. Umstritten war bisher, ob es ausreicht, dass sich das Kind einmal bei der Agentur für Arbeit meldet oder die Arbeitslosmeldung alle drei Monate erneuert werden muss.
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs in München kommt es darauf an, ob die Arbeitsagentur dem Kind wirksam mitgeteilt hat, dass die Vermittlung eingestellt wurde oder ob eine Pflichtverletzung nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches vorliegt (Az.: III R 19/12). Hat das Kind gegen Auflagen der Arbeitsagentur verstoßen, erlischt der Kindergeldanspruch ab dem Folgemonat.
Eine erneute Meldung als arbeitsuchend würde den Kindergeldanspruch wieder aufleben lassen. Die Meldung bei der Arbeitsagentur sollten sich Kinder und Eltern schriftlich bestätigen lassen, um sie bei der Familienkasse vorlegen zu können. Grundsätzlich sollten sich Betroffene an die Auflagen der Arbeitsagentur halten, empfiehlt der NVL. Können zum Beispiel Termine aus persönlichen Gründen nicht wahrgenommen werden, empfiehlt es sich, dies der Arbeitsagentur rechtzeitig mitzuteilen.