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Entschädigung für überlange Gerichtsverfahren

Berlin (dpa) - Bei überlangen Gerichtsverfahren können die Betroffenen künftig eine Entschädigung einklagen. Einem entsprechenden Gesetz stimmte am Freitag (14. Oktober) der Bundesrat zu, nachdem der Bundestag es bereits verabschiedet hatte.

Das Gesetz sieht für jedes Jahr Verzögerung eine Entschädigungssumme von 1200 Euro vor. Wie lange ein Prozess dauern darf, wird in dem Gesetz allerdings nicht konkret geregelt. Voraussetzung für eine Entschädigungsklage ist zudem, dass der Betroffene die Verfahrensdauer zuvor beim jeweiligen Gericht offiziell gerügt hat.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verlangt seit Jahren einen besseren Schutz vor überlangen Verfahren. Bei vier von fünf Verurteilungen Deutschlands durch das internationale Gericht geht es um Verzögerungen bei der Justiz.