Ferienjobs nicht automatisch steuerfrei
Berlin (dpa/tmn) - Ferienjobs sind nicht automatisch steuerfrei. Ab einem monatlichen Verdienst von 900 Euro müssen auch Schüler Abgaben zahlen, erklärt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin.
Allerdings könnten diese im Folgejahr über eine Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden. Schüler, die keiner weiteren Tätigkeit nachgehen, sollten zudem wissen: Ein Ferienjob ist von Sozialabgaben nur befreit, wenn dieser im Voraus auf zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist. Das gelte auch für Studenten: Haben sie diesen Zeitraum etwa mit mehreren Jobs ausgeschöpft, werden gegebenenfalls alle Arbeitsverhältnisse sozialversicherungspflichtig.
Für volljährige Kinder darf außerdem der Anspruch auf Kindergeld nicht außer Acht gelassen werden. Um diesen nicht zu gefährden, dürfen die jährlichen Einkünfte und Bezüge des Kindes 8004 Euro nicht übersteigen. Zur Berechnung der Einnahmen, die auf Lohnsteuerkarte erzielt werden, können mindestens 920 Euro pauschale Werbungskosten und alle Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Studenten ziehen zusätzlich die Ausbildungskosten ab, beispielsweise für Bücher und Schreibwaren.