Zollgrenzen: Schmuggeln ist kein Kavaliersdelikt
Kiel/Düsseldorf (dpa/tmn) - Im Urlaub sitzt der Geldbeutel oft locker. Zumal die neue Hose auch ein prima Mitbringsel ist. Doch beim Shoppen ist Vorsicht geboten. Denn ab bestimmten Grenzen werden Zoll und Steuern fällig.
Die Unterwäsche aus New York, das Notebook aus Dubai, die Kamera aus Japan und das Aspirin aus Spanien: Schnäppchenjäger kaufen da ein, wo es am günstigsten ist. Im Urlaub, im Duty Free Shop oder per Mausklick am Computer. Doch nicht alles, was man kaufen kann, darf man ohne weiteres einführen.
Klar, in der EU gibt es keine Zollgrenzen mehr. „Waren, die für den persönlichen Verbrauch bestimmt sind, können grundsätzlich abgabenfrei mitgebracht werden“, erklärt Andrea Sack, Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland in Kiel. Doch was darüber hinaus geht, muss angemeldet werden. „Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Zigaretten und Alkohol sind Richtmengen zu beachten“, so Sack. Bei 800 Zigaretten oder zehn Litern Spirituosen ist meist Schluss.
Eigentlich ist klar: Selbst innerhalb der EU ist die Einfuhr von illegalen Waren wie Waffen und Drogen Tabu. Dennoch findet der Zoll häufig Wurfsterne, Messer und Klappmesser. „In Bulgarien und Rumänien werden die an jeder Straßenecke verkauft“, erklärt Michael Walk vom Hauptzollamt Düsseldorf. „Wenn wir wissen, dass ein Flieger aus einem typischen Land kommt, durchleuchten wir jeden einzelnen Koffer.“ Die Waffen werden konfisziert, die Besitzer angezeigt.
Doch auch bei Medikamenten gibt es strenge Regeln. Schon die Einfuhr einer 100er Packung Kopfschmerztabletten aus Spanien verstoße gegen das deutsche Arzneimittelgesetz, erklärt Walk. Alles was über die normale Reiseapotheke hinausgeht wird konfisziert und an den Amtsapotheker weitergeleitet.
Für andere Waren wie etwa Kleidung gibt es Grenzen: Reisende aus Nicht-EU-Ländern dürfen, wenn sie mit Flugzeug oder und Schiff unterwegs sind, Waren bis 430 Euro unbehelligt einführen. Für Bahn- und Busreisende sowie Autofahrer gilt hier die Freigrenze von 300 Euro. Solange der gesamte Wert der Schnäppchen unter der Freigrenze liegt, gibt es kein Problem. Ansonsten müssen sie verzollt werden.
Teuer wird es, wenn man beim Schmuggeln erwischt wird. Schon das heimliche Einführen von legalen aber zollpflichtigen Gütern erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung. Es drohen Bußgelder bis zu 50 000 Euro und ein Strafverfahren. Bei geringeren Mengen drücken die Beamten zwar ein Auge zu und knöpfen dem Steuersünder lediglich die fälligen Gebühren plus 100 Prozent Strafzuschlag ab. Übersteigt der Nachbesteuerungsbetrag aber 130 Euro, gibt es ein Steuerstrafverfahren. „Da haben wir gar keine andere Wahl“, betont Walk. Schmuggeln sei kein Kavaliersdelikt.
Ausflüchte helfen nicht, denn in Zollfragen gilt die umgekehrte Beweislast. Das heißt, haben die Beamten einen Verdacht, muss der Bürger beweisen, dass dieser falsch ist. Wer im Ausland einkauft, sollte also immer den Kassenbon behalten und sich freiwillig beim Zoll melden.
Internet-Shopper, müssen besonders genau kalkulieren: Zwar gibt es in den USA oder Asien Markenkleidung und Unterhaltungselektronik zu guten Preisen, doch bereits ab 22 Euro Bestellwert muss Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent gezahlt werden. Ab 150 Euro Warenwert ist zusätzlich Zollgebühr fällig. Diese schwankt zwischen 3,9 Prozent für GPS-Geräte und 12 Prozent für Textilien.
Zoll, Einfuhrsteuer und Versandkosten summieren sich, so Carmen Gahmig von der Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz in Mainz. So habe eine junge Frau online drei Unterwäschesets der Marke Victoria Secrets direkt in den USA bestellt. „Weil diese so günstig waren“. Die erste Überraschung gab es beim Zoll, der Einfuhrumsatzsteuer verlangte. Die zweite zu Hause, als die Dessous nicht passten. Die dritte beim Studium der Rückgabebedingungen.
„Die Webseite war vorbildlich“, sagt Gahmig. „Das Kleingedruckte gab es sogar auf Deutsch. Ganz detailliert war alles aufgelistet, die Formalien, der Versand, die Rücksendebedingungen. Es gab sogar einen Hinweis: 'Bitte informieren Sie sich vorab beim Zoll über Steuern und Gebühren.'“ Das Problem: Die junge Frau hatte das Kleingedruckte nicht gelesen. „Wer liest das schon?“
In anderen Fällen ist die Rechtslage unüberschaubar: Etwa wenn das Ed-Hardy-Shirt zwar echt ist, aber man kein Recht hat, dieses in Europa zu verkaufen, da es lediglich für den US-Markt produziert wurde. Wer ahnt denn so was? Oder wenn sich ausländische Firmen weigern, Waren zurückzunehmen.
Richtig teuer wird es bei Plagiaten. Insbesondere bei Postsendungen mit Plagiaten gibt es kein Pardon. „Das Paket wird beschlagnahmt und der Markenrechteinhaber informiert“, sagt Walk. Es folgen meist Abmahnung und Strafanzeige. Egal ob auf dem Basar oder im Internet: Verbraucher sollten immer über die Einfuhrbedingungen Bescheid wissen.