Freie Museumsführer gelten als selbstständig
Stuttgart (dpa/tmn) - Wenn Museumsführer im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses angestellt sind, sind sie selbstständig tätig. Sie sind damit nicht sozialversicherungspflichtig beim Museum angestellt.
Auf die Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Az.: L 11 R 5165/13) macht die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam.
Der Fall: Die Museumsführer arbeiten in einem Museum in Mannheim. Ihre Führungen erarbeiten sie selbst und bieten diese als Dienstleistung an. Die das Museum betreibende Stiftung wurde aufgefordert, für die Museumsführer Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Das Museum meinte jedoch, keine Beiträge zahlen zu müssen, weil die Museumsführer selbstständig seien und klagte.
Das Urteil: Das Landessozialgericht stützte die Auffassung der Museumsstiftung. Die Museumsführer seien keine abhängig Beschäftigten. Es komme im Wesentlichen darauf an, dass die Museumsführer nicht den Weisungen des Museums unterlägen. Das Museum habe keine Möglichkeit, einseitig bestimmte Aufgaben zuzuweisen. Vielmehr hätten die Museumsführer ihre Führungen in eigener Regie angeboten.