Früher in Rente: Abschläge durch Privat-Vorsorge ausgleichen
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wer mit dem Gedanken spielt, früher in Rente zu gehen, der sollte frühzeitig privat für ein zusätzliches Finanzpolster sorgen. Denn schnell können die finanziellen Einschnitte unangenehm ausfallen.
Das Renteneintrittsalter wird seit diesem Jahr schrittweise erhöht. Angehörige des Jahrganges 1964 werden erst mit 67 Jahren in den Ruhestand treten können. Wer vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen will, sollte sich über die Abschläge bei der gesetzlichen Rente informieren, empfiehlt die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften. Denn diese Fehlbeträge müssen mit privater Vorsorge ausgeglichen werden.
Grundsätzlich gilt: Die Rente verringert sich für jeden Monat, den der Arbeitnehmer vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht, um 0,3 Prozent. Das bedeutet: Wer mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen möchte, muss mindestens 18 Prozent weniger Rente hinnehmen und deshalb ausreichend privat vorsorgen. 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens sollten grundsätzlich auch im Ruhestand verfügbar sein.