Explosionsstoffe unterliegen dem Sprengstoff- und dem Waffengesetz. Darauf macht die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) aufmerksam. Bei einem entsprechenden Vergehen kann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren drohen.
Strafbar macht sich auch derjenige, der gegen das Zoll- und Sprengstoffrecht verstößt - also etwa ungeprüfte oder in Deutschland nicht zugelassene Böller kauft, weitergibt oder sie anzündet. Dann drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bis zu 50 000 Euro.