Ratgeber Gefürchtet und gehasst: Wissenswertes über die Schufa
Mit einem negativen Schufa-Eintrag ist das Leben manchmal gar nicht so einfach, da er etwa das Aufnehmen von Krediten oder das Abschließen von Verträgen erschweren kann.
Die Schufa ist daher bei vielen Verbrauchern verhasst – für Vermieter, Kreditinstitute und Shops ist es aber ein Vorteil, bereits im Voraus Informationen über die Bonität eines potenziellen Kunden zu erhalten. Jeder Bundesbürger hat einmal im Jahr das Recht, sich über den eigenen Schufa-Score zu informieren.
Was genau ist die Schufa, und wer bekommt einen Eintrag?
Schufa steht für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Es handelt sich bei der Schufa Holding AG aber nicht, wie häufig angenommen, um eine Behörde, sondern um ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Dieses sammelt Daten, welche die Zahlungsfähigkeit einer Person betreffen. Vertragspartner der Schufa, zu denen auch viele Banken gehören, melden es dem Unternehmen, wenn es etwa zu Zahlungsverzögerungen kommt. Darüber hinaus werden Informationen etwa zu Privatinsolvenzverfahren oder gerichtlichen Vollstreckungsurteilen gesammelt. Kurz gesagt: In der Schufa finden sich Angaben darüber, ob die betreffende Person ihren Zahlungsverpflichtungen in der Vergangenheit nachgekommen ist. Daraus ergibt sich ein Schufa-Score, der Auskunft darüber gibt, ob die Person als vertrauenswürdig eingestuft wird oder nicht, was zukünftige Zahlungen angeht. Vertragspartner können sich bei berechtigtem Interesse an die Schufa wenden und eine entsprechende Auskunft einholen. Dazu gehören neben Banken und Sparkassen auch Händler und Mobilfunkanbieter, ebenso wie Vermieter. Fällt der Schufa-Score negativ aus, kommt es häufig nicht zu einem Geschäftsabschluss. Nur bei wenigen Anbietern ist es etwa möglich, einen Handyvertrag trotz Schufa oder eine Kfz-Versicherung trotz Schufa zu erhalten. Wer also Verträge ohne Schufa abschließen möchte, hat es also häufig schwer.
Wie erfahre ich, wie für mich in der Schufa aussieht?
Jeder erwachsene Bürger hat das Recht, einmal im Jahr bei der Schufa anzufragen und sich Informationen über die eigene Bonität zustellen zu lassen. Diese Selbstauskunft hat keinerlei Einfluss auf den individuellen Eintrag und wird auch nicht vermerkt. Stellt ein Verbraucher in diesem Zusammenhang fest, dass es zu Fehlern bei der Auskunftserstellung gekommen ist, kann und sollte dies bei der Schufa melden, damit der Sachverhalt geklärt werden kann. Es ist wichtig, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen, denn Einträge zu Ungunsten des Verbrauchers können sich entscheidend auf die Bonität auswirken. Bis 2018 sah die sogenannte Schufa-Klausel vor, dass jeder Verbraucher schriftlich zustimmen musste, wenn seine Daten auf Nachfrage an ein Geldinstitut etwa zum Eröffnen eines Girokontos übermittelt werden sollten. Diese Klausel gibt es nicht mehr; allerdings holen sich nach wie vor viele Geldinstitute die Unterschrift ein. Grundsätzlich dürfen Verbraucher an dieser Stelle widersprechen und so verhindern, dass die Informationen von der Schufa herausgegeben werden. In der Praxis bedeutet dies aber meist, dass der Vertragspartner direkt ablehnt und kein Geschäft zustande kommt. Der eigene Schufa-Score lässt sich übrigens mit der Zeit wieder verbessern, wenn alte Schulden beglichen werden und keine neuen hinzukommen. Am besten ist es aber natürlich immer, wenn es gar nicht erst zu negativen Einträgen in der Schufa-Datenbank kommt. Ob, wo und unter welchen Konditionen auch bei einem bestehenden negativen Score Verträge etwa für Strom ohne Schufa abgeschlossen werden können, lässt sich für Verbraucher online in Erfahrung bringen.