Eine Last für die Bank Gekündigte Sparverträge - was tun?

Stuttgart (dpa/tmn) - Der Bankberater hat gerade zu einem Gespräch über die Geldanlagen eingeladen? Oder die Bank hat in jüngster Zeit ein neues Vertragsangebot geschickt? Dann zählen Kunden möglicherweise zu denen, die noch einen alten und damit gut verzinsten Sparplan im Portfolio haben.

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Für manche Geldinstitute sind solche Verträge inzwischen zu einer Last geworden. Denn auch Banken und Sparkassen haben mit den Folgen der anhaltenden Niedrigzinspolitik zu kämpfen. Einige Finanzinstitute versuchen deshalb, langfristige und gut verzinste Sparverträge loszuwerden. Darauf lässt eine Studie des Marktwächterteams der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart schließen.

Die Experten werteten dafür einen Teil der Fälle aus, die bei den bundesweit 16 Verbraucherzentralen eingingen. Zwischen 2015 und 2017 registrierten die Verbraucherschützer insgesamt 7200 Beschwerden zu Kündigungen von Bausparverträgen und Banksparplänen. Über 900 davon schaute sich das Marktwächterteam für die Studie genauer an.

Dabei zeigten sich zwei Muster: Entweder versuchen Finanzinstitute, Kunden mit bestimmten Argumenten dazu zu bringen, den alten Vertrag selbst zu kündigen. Oder die Geldinstitute kündigten die Sparverträge mit unterschiedlichen Begründungen von sich aus. Stellen die Institute damit das Prinzip der Vertragstreue infrage?

Für Niels Nauhauser ist ein solches Verhalten jedenfalls nicht nachvollziehbar. „Es ist ja nicht so, dass die Institute Verluste schreiben“, erklärt der Experte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Die Anbieter nutzen eine Grauzone, weil es Interpretationsspielraum gibt.“ In vielen Fällen sei das Vorgehen nicht durch die Rechtssprechung gedeckt.

Um die gut verzinsten Sparverträge loszuwerden, versuchen einige Finanzinstitute, ihre Kunden zu beeinflussen. So werden einseitig die Nachteile der Verträge hervorgehoben. Auch vor Kündigungen schrecken manche Anbieter nicht zurück. Begründet werden diese Schritte etwa mit einem Verweis auf „kaufmännische Grundsätze“. Schließlich unterliege ein Unternehmen dem Wirtschaftlichkeitsgebot und müsse sich daher von dem Sparvertrag trennen.

Ob eine Kündigung im Einzelfall rechtens ist, hängt immer vom Vertrag ab. „Es kommt darauf an, was darin geregelt wurde“, erklärt Rechtsanwalt Paul Assies aus Köln. Gibt es zum Beispiel eine konkrete Laufzeit? Oder nur eine Prämienstaffel, die für mehrere Jahre angegeben ist? Enthält der Vertrag Kündigungsklauseln? Und wenn ja, gilt die Klausel für beide Seiten oder nur Kunden? „Es gibt sicher viele Grenzfälle“, sagt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein.

Den Vorwurf, das Prinzip der Vertragstreue infrage zu stellen, weist die Branche jedenfalls von sich. Die Kreditinstitute in Deutschland fühlten sich stets zur vertragstreuen Erfüllung ihrer Verträge verpflichtet, erklärt die Deutsche Kreditwirtschaft. Allerdings müsse es auch Kreditinstituten möglich sein, auf veränderte wirtschaftliche Bedingungen reagieren zu können.

Assies rät Kunden, die eine Kündigung oder ein neues Vertragsangebot bekommen: „Machen Sie erst einmal nichts von alleine und lassen sich unabhängig beraten.“ Ob eine Kündigung berechtigt sei, könne ein Jurist besser einschätzen. Und ob sich der Umstieg auf einen neuen Vertrag lohnt, könne möglicherweise ein unabhängiger Berater klären. Wer sich nach einer Kündigung einen Anwalt nimmt, bekomme oft ein Vergleichsangebot von der Bank, erklärt auch Niels Nauhauser.