Geldtipp: Was tun, wenn jemand stirbt?
Wenn ein Angehöriger geht, gibt es für die Hinterbliebenen viel zu regeln.
Berlin. Im Fall des Ablebens eines Angehörigen sind Verträge zu kündigen, Ansprüche zu sichern — und das alles in bestimmten Zeiträumen. Denn mit dem Tod beginnen Fristen zu laufen. Versäumt man diese, kann man Geld verlieren. Was ist alles zu beachten?
Sterbeurkunde: Ohne Sterbeurkunde geht nichts — sie ist das erste Dokument, das man nach dem Tod benötigt, um das Leben des Verstorbenen abzuwickeln. Die Urkunde beantragt man beim Standesamt gegen Vorlage des Totenscheins, den der Arzt ausstellt, des Personalausweises des Verstorbenen und dessen Geburtsurkunde.
Erbschein: Im zweiten Schritt muss man sich als Erbe legitimieren. Vorher kann man keinen Vertrag kündigen und keine Gelder von der Bank abheben. Dazu kann man einen Erbschein beim Nachlassgericht, das zum Amtsgericht gehört, beantragen. Der Schein kostet je nach Umfang des Erbes Gebühren. Ein Erbschein ist aber kein Muss.
Testament: Gibt es ein Testament, muss man es direkt nach dem Tod des Angehörigen dem Gericht zustellen. Ein notarielles Testament reicht bei Grundbuchamt oder Banken als Nachweis aus, dass man Erbe ist. Auch eine Vorsorgevollmacht, die der Verstorbene zu Lebzeiten verfasst hat, reicht in der Regel aus, um die Rechtsgeschäfte zu regeln.
Versicherungspolicen: Bei Policen beginnen mit dem Todeszeitpunkt Fristen. Bis 48 Stunden haben Angehörige Zeit, Versicherer zu benachrichtigen, wenn finanzielle Leistungen zu erwarten sind.
Rente, Verträge und Mitgliedschaften: Mit dem Tod können für Hinterbliebene Rentenansprüche entstehen. Man hat einen Monat lang Zeit, diese bei der entsprechenden Stelle anzumelden.
Vorsorge und Finanzen: Wer vorsorgt kann seinen Angehörigen allzu viel Bürokratie nach seinem Tod ersparen. „Am besten stellt man seine Vermögensverhältnisse klar und richtet einen Ordner ein mit allen Unterlagen von Bankpapieren über Versicherungspolicen bis zum Testament“, rät Finanzexpertin Josephine Holzhäuser.