Telefonate nach Hause als Werbungskosten absetzen
München (dpa/tmn) - Wer auswärtig tätig ist, kann die Kosten für private Telefongespräche nach Hause als Werbungskosten absetzen. Allerdings muss dafür eine Bedingung erfüllt sein.
Telefonate nach Hause können auswärtig Tätige als Werbungskosten absetzen. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München, wie der Bund der Steuerzahler in Berlin berichtet (Az.: VI R 50/10). Voraussetzung dafür ist, dass der Betroffene einer Auswärtstätigkeit mit mindestens einer Dauer von einer Woche nachgeht.
„Darüber hinaus hat der BFH zwar keine Einschränkungen gemacht, aber die Abwesenheitsdauer von mindestens einer Woche lässt darauf schließen, dass auch nur in diesem Turnus die Kosten für Telefongespräche absetzbar sein können“, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler die Entscheidung.
Relevant ist das Urteil insbesondere für im Ausland tätige Steuerzahler. Ob diese verheiratet oder alleinstehend sind, ist irrelevant. Im Zusammenhang mit der doppelten Haushaltsführung entschied der BFH in einem anderen Verfahren (Az.: VI R 90/84), dass ein Telefongespräch nach Hause von bis zu 15 Minuten pro Woche steuerlich abzugsfähig ist, wenn auf die Familienheimfahrt - aus welchen Gründen auch immer - verzichtet wird.