Verzicht aus Versehen - Bank versteckt Provisionsverzicht in Brief
Düsseldorf (dpa/tmn) - „Sehr geehrter Kunde, wir haben festgestellt, dass uns von Ihnen keine aktuellen Legitimationsdaten vorliegen.“ Mit diesen harmlosen Worten beginnt ein Schreiben, das derzeit viele Bankkunden bekommen.
Doch der Brief birgt Überraschungen.
Name, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Ausweisnummer und Beruf - die Daten müssen stimmen. Und deshalb bittet die European Bank for Fund Services, kurz ebase, derzeit einige Kunden darum, diese Angaben zu aktualisieren. Angeschrieben werden nach Angaben des Tochterunternehmens der Comdirectbank vor allem Verbraucher, die dort schon lange ein Depot haben. „Betroffen sind etwa zehn Prozent der Kunden“, erklärt ein Sprecher.
Was viele nicht wissen: „Wer das unterschreibt und zurückschickt, verzichtet gleichzeitig auf die mögliche Erstattung von Provisionen“, erklärt Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale NRW. Und das vermutlich ohne es zu ahnen. Denn die entsprechende Klausel drängt sich dem Leser nicht unbedingt auf. Die Zeilen finden sich am Ende des Briefes auf einer Din-A-4-Seite mit kleingedrucktem Text unter der unauffälligen Überschrift „Erklärungen/Einwilligungen“.
„Die Kunden werden in dem Brief überhaupt nicht auf diese Klausel hingewiesen“, sagt Verbraucherschützerin Oelmann. Und in der Tat: In dem Anschreiben an die Kunden, wird lediglich die Aktualisierung der Daten thematisiert. Dass der Kunde mit seiner Unterschrift mögliche Ansprüche abtritt, wird mit keiner Silbe erwähnt.
„Ein Versehen“, entschuldigt sich ebase. Das Schreiben sei auf Grundlage eines Standardschreibens erstellt worden, erklärt der Sprecher. Und in diesem sei die umstrittene Klausel eben enthalten gewesen. Allerdings hätte dies für die Kunden keine negativen Folgen. Denn sie hätten dem Provisionsverzicht in der Regel bereits zugestimmt, da er seit 2009 Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen sei. „Die Datenaktualisierung ist aber nötig, weil dies gesetzlich vorgeschrieben ist.“
Kunden sollten den Brief aber nicht einfach ausfüllen, mit ihrer Unterschrift versehen und zurückschicken, empfiehlt Rechtsanwältin Daniela Bergdolt aus München. Denn dann könnten sie zum Beispiel nach einer fehlerhaften Beratung keine Ansprüche auf die gezahlten Provisionen anmelden. Fehlerhaft kann eine Beratung etwa sein, wenn Verbraucher nicht eindeutig über die Provisionen aufgeklärt wurden. Bergdolt rät sicherheitshalber: „Teilen Sie dem Unternehmen einfach in einem eigenen Schreiben mit, dass sich ihre Daten nicht geändert haben. Dann haben Sie die Klausel nicht unterschrieben.“