Bearbeitungsgebühren für Privatkredite sind unzulässig
Erfurt (dpa/tmn) - Bearbeitungsgebühren für Privatkredite sind unzulässig. Darauf weist die Verbraucherzentrale Thüringen hin. Dennoch erstatten nur wenige Banken diese Gebühr von sich aus. Betroffene müssen selbst aktiv werden.
Bearbeitungsgebühren für Privatkredite können zurückverlangt werden. Betroffene müssen die Rückerstattung ausdrücklich fordern, einen Rechtsanwalt einschalten oder klagen. Das teilt die Verbraucherzentrale Thüringen mit.
Diese Beharrlichkeit kann sich auszahlen: So hatten Kunden Ende 2012 mit einer Bank einen Darlehensvertrag abgeschlossen, für den das Institut eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von drei Prozent berechnete. Per Musterbrief forderten die Verbraucher daraufhin die Bank zur Rückzahlung auf. Nachdem diese nicht gezahlt hatte, klagten die Verbraucher.
Das Amtsgericht Mönchengladbach gab den Verbrauchern Recht, zudem erklärte das Kreditinstitut die Anerkenntnis der Klageforderung. Die Bank wurde im Rahmen eines Anerkenntnisurteils verurteilt, an die Kläger die beanstandete Bearbeitungsgebühr plus Zinsen zu zahlen (Az.: 5 C 229/13). Den Kunden wurden fast 1000 Euro erstattet.