Gericht: Beamte müssen Krankheitskosten nicht tragen

Beihilfe: Die Regelung, durch die das Land jährlich 60 Millionen Euro spart, ist rechtswidrig. Eine Revision ist möglich.

Münster. Für das Land NRW geht es um rund 60 Millionen Euro pro Jahr. Für den einzelnen Beamten können es jährlich mehrere hundert Euro sein, die er zahlen muss - aufgrund der seit 1999 geltenden Kostendämpfungspauschale. Diese jedoch hat das Oberverwaltungsgericht Münster nun für rechtswidrig erklärt.

Beamte bekommen bekanntlich staatliche Beihilfe für die Krankheitsvorsorge. Aufgrund der Kostendämpfungspauschale werden ihnen - wenn Arztkosten entstehen - je nach Besoldungsstufe 150 bis 750 Euro pro Jahr von der Beihilfe abgezogen. Laut OVG Münster zu Unrecht.

Das Land kann allerdings gegen das Urteil Revision zum Bundesverwaltungsgericht einlegen. Ob das der Fall sein wird - dazu wollte sich das Finanzministerium gestern nicht äußern. Man wolle erst die Urteilsbegründung abwarten.

Aber was bedeutet das Urteil für die Beamten bis zu einer endgültigen Entscheidung? Ralf Eisenhöfer, Chef des Deutschen Beamtenbunds (dbb) NRW: "Jedenfalls sollte der Beamte, dem die Pauschale abgezogen wird, Widerspruch einlegen. Nur dann hat er die Chance, das Geld später wiederzuerlangen - wenn das Bundesverwaltungsgericht so wie das OVG Münster entscheidet. Oder wenn das Land nicht in Revision geht."