Autounfall: Was tun, wenn es gekracht hat?

Ob in der Stadt oder auf der Autobahn – das richtige Verhalten nach einem Unfall ist für beide Seiten wichtig.

<strong>Düsseldorf. Die Ampel steht auf grün. Verstärkt wird der der Fuß auf das Gaspedal gedrückt, um die Grünphase noch möglichst auszunutzen. Wäre da nicht der Vordermann, der im letzten Moment noch seine Meinung ändert. Anstatt die Ampel zu überqueren, bremst er seinen Wagen ab. Auf der regennassen Fahrbahn lässt sich das eigene Auto nicht mehr zum Stillstand bringen - es kracht.

Auffahrunfälle wie diese geschehen auf Deutschlands Straßen täglich. Doch was danach getan werden muss, wissen viele Autofahrer nicht. Ziehe ich die Polizei hinzu und wie kläre ich das mit meiner Versicherung sind nur zwei von vielen Fragen, die sich nach einem Unfall stellen. Fest steht jedenfalls, dass die Beteiligten schnell handeln müssen.

Immer häufiger besitzen Autofahrer Warnwesten, die in Deutschland jedoch keine Pflicht sind. Trotzdem rät Grünewald, diese vor allem auf der Autobahn zu tragen, um für den Verkehr sichtbarer zu sein. Und wie verhält es sich mit den Mitfahrern? "Die gehören hinter die Leitplanke", sagt Grünewald. Doch Vorsicht: Erst sollte man sich vergewissern, dass dahinter kein Abhang kommt.

Hilfreich für die Versicherung sind insbesondere Aufnahmen, die die Unfallstelle zusammen mit der Umgebung zeigen. So können Experten später die Unfallstelle anhand von Lichtmasten, Verkehrsschildern oder Bäumen vermessen. Wer kein Unfallset hat, sollte mit einem Handy erste Bilder des Schadens machen.

Um seine Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen, ist der Austausch der Daten besonders wichtig. Dazu gehören neben den persönlichen Daten auch der Name der Versicherung sowie die Namen und Anschriften von Zeugen.

Leihwagen Bis ein neues Fahrzeug vorhanden ist - maximal aber für 14 Tage - hat der Geschädigte Anspruch auf einen Leihwagen.

Kostenpauschale Eine einmalige Kostenpauschale in Höhe von 25 Euro für Telefonkosten, Kopien etc., steht dem Geschädigten ebenfalls zu.

Reparaturkosten Muss der Wagen in die Werkstatt, werden die Kosten dafür übernommen. Ebenso für den Transport dorthin, wenn das Auto hingebracht werden muss.

Anwalt Zögert die gegnerische Versicherung oder stellt sie die Sachlage infrage, besteht der Anspruch auf einen Anwalt. Die Kosten übernimmt auch hier die Versicherung des Verursachers.

Schmerzensgeld Wurde bei dem Unfall jemand verletzt, besteht der Anspruch auf Schmerzensgeld. Wie hoch es ausfällt, hängt von der Schwere der Verletzung ab.