Wer bekommt die Rente erst mit 67?
Gesetz: Wer zukünftig früher in Ruhestand gehen will, muss mit Abschlägen bis zu 14,4 Prozent rechnen.
<strong>Düsseldorf. Die Rente mit 67 ist nun gesetzlich verankert. Doch es gibt Ausnahmen und Sonderegelungen. Nicht selten verliert man deshalb den Überblick: Wer muss nun bis 67 arbeiten, wer darf früher aufhören oder welche Privilegien sind gestrichen? Diese und andere Fragen beantworteten am Freitag vier Expertinnen der Deutschen Rentenversicherung bei unserer Telefonaktion. Hier noch einmal die häufig gestellten Fragen:
Dürfen Schwerbehinderte weiterhin frühzeitig in Rente gehen?
Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für Schwerbehinderte wird - beginnend mit den Jahrgängen 1952 - stufenweise von 63 auf 65 angehoben. Trotzdem gilt: Wer vor dem 17. November 1950 geboren ist und spätestens am 16. November 2000 anerkannt schwerbehindert war, kann weiterhin die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 60 Jahren in Anspruch nehmen. Man muss jedoch mindestens eine 50-prozentige Schwerbehinderung bei Rentenbeginn vorweisen können. Zudem muss man mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Wer vor 1952 geboren ist, kann die Rente für Frauen frühestens mit 60 Jahren mit 18 Prozent Abschlag in Anspruch nehmen. Für Frauen, die später geboren sind, entfällt sie.
Leider nein. Auch in diesem Fall muss man weiter arbeiten oder Abschläge in Kauf nehmen. Grundsätzlich gilt: Zwar wurde mit der Anhebung der Regelarbeitszeit auf das 67. Lebensjahr die Altersrente für langjährige Versicherte eingeführt, aber diese greift erst im Alter von 65. Zudem muss der Versicherte 45 Jahre eingezahlt haben.
Sobald diese Voraussetzung nach der Vollendung des 65. Lebensjahres erfüllt ist, kann eine abschlagsfreie Rente im Folgemonat ausgezahlt werden.
Ja, hier wurde das Alter von 45 auf 47 geändert. Die Altersgrenze wird abhängig vom Todesjahr des Versicherten von 2012 beginnend stufenweise angehoben. Ab 2029 gilt dann die Altersgrenze 47. Frauen, die allerdings Kinder erziehen, können direkt auf die große Witwen-Rente (55 bis 60 Prozent) zugreifen. Jedoch nur solange sie für den Nachwuchs sorgen.