Renten-Tipp Rente gibt es nur auf Antrag
Berlin (dpa/tmn) - Wer eine Altersrente erhalten will, muss einen Rentenantrag stellen. Die Zahlung erfolgt nicht automatisch. Damit die Altersrente pünktlich gezahlt werden kann, sollte sie drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn beantragt werden.
Eine Unterbrechung zwischen dem bisherigen Einkommen und der Rente lässt sich so in der Regel vermeiden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Wer von sich aus noch keinen Antrag gestellt hat, wird spätestens im Monat vor Erreichen der regulären Altersgrenze angeschrieben. Der Rentenversicherungsträger informiert damit über die Möglichkeit einer Antragstellung. Voraussetzung ist eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren. Die reguläre Altersgrenze liegt für Versicherte, die in diesem Jahr 65 werden, bei 65 Jahren und sieben Monaten. Sie steigt bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre.
Beim Ausfüllen der Antragsformulare helfen die Mitarbeiter in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung. Genauso kann man sich an einen der ehrenamtlichen Versichertenberater oder Versichertenältesten der Rentenversicherung wenden. Wer eine Signaturkarte oder einen Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis besitzt, kann seinen Rentenantrag unter www.deutsche-rentenversicherung.de auch komplett online stellen.