Gerichtsurteil: Helmtragen ist keine Pflicht

Mitschuld am Unfall, weil keinen Helm getragen? Falsch, sagt das Gericht.

Düsseldorf/Neuss. Eine Frau läuft über einen Radweg in Neuss. Der Radfahrer ist zur Vollbremsung gezwungen, sein Vorderrad blockiert, er fliegt über den Lenker und verletzt sich. Im Prozess des Radlers gegen die Versicherung der Frau argumentiert der Versicherer, der Radler trage ein Mitverschulden, weil er ja keinen Helm getragen habe. Falsch, urteilte jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I 1 U 278/06). Dem "herkömmlichen Freizeitradfahrer", der sein Gefährt als normales Fortbewegungsmittel ohne sportliche Ambitionen einsetzt, könne nicht abverlangt werden, einen Schutzhelm zu tragen. Anders als bei Rennradfahrern, die ohne Helm durchaus ihre Schadensersatzansprüche gefährden, treffe den Alltagsradler kein Mitverschulden.