Girokonto wird meist nur bei groben Verstößen gekündigt
Karlsruhe (dpa/tmn) - Banken dürfen Kunden ein Girokonto auch ohne Angabe von Gründen kündigen, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Verbraucher sollten sich aber nicht allzu sehr sorgen: In der Regel werden Kunden nicht zurückgewiesen.
Banken dürfen Verträge über Girokonten auch ohne Angabe von Gründen kündigen. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Dienstag (15. Januar) verkündeten Urteil. Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei wirksam. Die Bank sei nicht verpflichtet, jede Ungleichbehandlung verschiedener Kunden zu rechtfertigen. Die Commerzbank hatte das Konto eines rechtsextremen Buchvertriebs ohne Angabe konkreter Gründe gekündigt. Die Klage der Vertriebsgesellschaft blieb auch in letzter Instanz im Wesentlichen ohne Erfolg; der BGH verwies den Fall zur Klärung einer Frage der Bevollmächtigung zurück (Az. XI ZR 22/12).
Doch auch wenn es keinen generellen gesetzlichen Anspruch darauf gibt - auf ein Girokonto müssen Kunden nicht verzichten. Banken würden Kunden in der Regel nicht zurückweisen, erklärt Rechtsanwalt Hartmut Strube aus Düsseldorf. „Nur bei sehr groben Verstößen des Kunden, kann die Bank die Geschäftsbeziehung ablehnen oder beenden.“ Ein Beispiel: Beschimpft ein Kunde die Mitarbeiter einer Filiale wüst oder greift sie sogar tätlich an, müsse er damit rechnen, dass das Geldinstitut sein Konto kündigt.
Nicht zulässig ist es hingegen, überschuldeten Kunden ein Konto zu verweigern, erklärt Strube, der auch Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein ist. „Ein bestehendes Girokonto muss im Zweifel in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden.“ Darauf gebe es einen Rechtsanspruch. Auf einem solchen sogenannten P-Konto ist ein Grundfreibetrag in Höhe von rund 1028 Euro pro Monat vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt.
Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto haben laut Strube Verbraucher aber nicht. Lediglich in einigen Ländern sei geregelt, dass Sparkassen Kunden ein Konto zur Verfügung stellen müssten.