Grillen meist nur an ausgewiesenen Plätzen erlaubt
Berlin (dpa/tmn) - Auch wenn sich die Vorschriften von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden - in der Regel darf ein Grill nicht einfach überall benutzt werden. Gegrillt werden darf nur dort, wo die Erlaubnis sichtbar ist, etwa durch ein Hinweisschild, erklärt der Deutsche Anwaltverein (DAV).
12.05.2015
, 14:59 Uhr
Wer jenseits ausgewiesener Plätze grillt, riskiert ein Bußgeld. Besonders in Naturschutzgebieten kann das teuer werden. Außerdem gilt länder- und kommunenübergreifend: Wenn alles aufgegessen ist, muss der gesamte Müll inklusive Kohlereste mitgenommen und selber entsorgt werden. Andernfalls drohen auch hier Bußgeldstrafen.