Wenn die Rente nicht reicht Grundsicherung: Weniger Bezieher - doch Altersarmut bleibt

Wiesbaden (dpa) - Mehr als eine Million Menschen haben im vergangenen Jahr Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, war das ein leichter Rückgang derjenigen, die staatliche „Stütze“ in Anspruch nehmen konnten.

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Im Jahr 2015 hatte die Zahl noch 1,2 Prozent höher gelegen. Seit Einführung der Grundsicherung im Jahr 2003 war die Zahl der Leistungsempfänger von zunächst rund 440 000 Menschen stets kontinuierlich gestiegen.

Ulrike Mascher, Präsidentin den Sozialverbands VdK Deutschland, sah die Zahlen allerdings kritisch. Die Gefahr der Altersarmut in Deutschland sei nicht gebannt, sagte sie. „Die Zahlen, die das Statistische Bundesamt vorgelegt hat, sind weiterhin beunruhigend, eine Trendwende zeigen sie nicht.“

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts ist der Rückgang der Menschen, die staatliche Leistungen zur Grundsicherung in Anspruch nehmen können, auf die Wohngeldreform zurückzuführen, die Anfang 2016 in Kraft trat. Wer bisher Grundsicherung erhalten habe, profitiere seitdem womöglich von höheren Wohngeldzahlungen. Zudem habe eine Rentenanpassung zum 1. Juli 2016 zu steigenden Einkommen von Rentnern geführt, die bis dahin Gelder zur Grundsicherung bekamen.

Dazu sagte Mascher, die Wirkung der Wohngeldreform sei zwar positiv, ändere aber „nichts an der Tatsache, dass auch diesen Menschen die Rente nicht zum Leben reicht“. Völlig unbeachtet bleibe zudem die Problematik der verdeckten Armut. „Wir gehen von einer hohen Zahl an Menschen aus, die Grundsicherung aus Scham nicht beantragen, obwohl sie eigentlich ein Anrecht darauf hätten“, sagte Mascher.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts erhielten 526 000 Menschen im vergangenen Jahr Grundsicherung im Alter. Das entspricht einem Anteil von 51,6 Prozent an den Hilfsempfängern. Rund 500 000 Menschen im Alter von 18 Jahren bis zur Renten-Altersgrenze erhielten Grundsicherung, weil sie wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht voll erwerbstätig sein konnten.