Hamster gegen Maus: Was beim Umtausch von Weihnachtsgeschenken gilt

Berlin (dpa/tmn) - Lange Gesichter unterm Weihnachtsbaum: Gefällt ein Geschenk nicht, nehmen es viele Geschäfte zurück. Bei allen Präsenten geht das aber nicht. Außerdem muss der Kunde auf die Bedingungen im Laden achten.

Denn beim Umtausch hat der Händler die Hosen an.

Mit einer silbernen Halskette kann keine Frau etwas anfangen, die nur goldene Ohrringe hat. Zwei identische Tablet-PCs braucht auch keiner. Und die kleine Tochter wollte eigentlich eine Wühlmaus, keinen Hamster: Müssen Geschenke nach Weihnachten umgetauscht werden, kommt es auf die Kulanz des Händlers an. Ein generelles Umtauschrecht gibt es nicht. Michael Sittig von der Stiftung Warentest erklärt für beliebte Präsente, womit Verbraucher beim Umtausch rechnen müssen.

Gutschein: Einer Umfrage des Marktforschungsinstituts GfK zufolge sind Gutscheine die beliebtesten Geschenke zum Fest. Kommt der Coupon aber nicht gut an, dürfte es für den Beschenkten schwierig werden, ihn im Geschäft gegen Geld einzutauschen, schätzt Sittig. Auch bei einem Umtausch von Waren bekommen Kunden in der Regel nur einen Gutschein im Wert des zurückgegebenen Produkts.

Parfüm: Viele Frauen freuen sich der GfK-Umfrage zufolge über ein solches Geschenk zum Fest. Stellt sich beim ersten Sprühstoß allerdings heraus, dass der Geruch nicht gefällt, hat die Beschenkte kaum eine Chance, das Parfüm zurückzugeben. „Dinge, die sich verbrauchen, nehmen die Händler in der Regel nicht zurück“, erklärt Sittig. Denn weiterverkaufen können sie den Flakon nicht.

Technik: Vor allem große Elektronik-Märkte sind laut Sittig kulant und lassen einen Umtausch zu, wenn das Gerät nicht gefällt. Der Käufer sollte sich aber schon vor dem Bezahlen über die Umtauschbedingungen informieren. Weil der Händler gesetzlich nicht zur Rücknahme verpflichtet ist, darf er die Bedingungen völlig frei bestimmen. Etwa: keine Software, nur mit Kassenzettel, nur innerhalb von zwei Wochen, nur originalverpackt. Was die Verpackung angeht, sind viele Geschäfte nicht sehr streng. Die neue Stereoanlage zu Hause auszuprobieren und dann wieder zu verpacken, sei meist okay. Es gibt aber Grenzen: „Ich kann mir schon vorstellen, dass der Verkäufer rumzickt, wenn man ihm ein blankes Gerät ganz ohne Verpackung zurückgibt“, sagt Sittig.

Tiere: Mal ganz abgesehen von der Verwirrung der Wühlmaus: Für sie gilt theoretisch das, was auch für Stereoanlagen gilt. Ein Recht auf Umtausch haben Käufer nicht. Der Bundesverband für Tiergesundheit rät aber ohnehin, nicht unüberlegt und ohne Absprache mit dem Kind ein Tier zu kaufen. Mehr noch als im Elektro-Laden sollte der Käufer hier vorfühlen, rät Sittig. „Am besten er geht auf den Händler zu und sagt: "Ist es okay, wenn wir den Hasen mal eine Woche mitnehmen und schauen, ob es passt?"“