Hartz-IV-Urteil: Kinder brauchen kein eigenes Zimmer
Chemnitz (dpa) - Kinder von Hartz-IV-Empfängern haben nicht in jedem Fall Anspruch auf ein eigenes Zimmer. Das teilte das Landessozialgericht in Chemnitz am Donnerstag (17.3.) mit.
Die Richter hatten in einem Fall entschieden, es sei zumutbar, wenn sich zwei Kinder im Alter von vier und knapp zwei Jahren einen Raum teilen (Aktenzeichen: L 7 AS 753/10 B ER). Dabei ging es um eine Familie mit Junge und Mädchen, die in einer Dreizimmerwohnung mit rund 80 Quadratmetern lebt. Weil diese zu klein sei und sich die Kinder beim Schlafen gegenseitig störten, wollte die Familie in eine Vierraumwohnung von 89 Quadratmetern umziehen, die etwas teurer war.
Die zuständige Kommune lehnte den Antrag ab. Zwar seien die Kosten für die neue Wohnung angemessen, aber der Umzug sei nicht erforderlich, hieß es. Das hätte für die Familie bedeutet, dass sie die Mehrkosten für die neue Wohnung nicht erstattet bekommen hätte.
Das Sächsische Landessozialgericht gab der Kommune Recht. Die derzeitige Wohnung der Familie sei nicht wesentlich zu klein, hieß es in der Begründung. Zudem entsprächen die Lebensumstände denen jeder Familie mit zwei Kindern in diesem Alter. Ob jedes Kind ein eigenes Zimmer benötige, hänge vom Einzelfall ab. Das Urteil ist nicht anfechtbar.