Hausbesitzerhaftpflicht - Eigentümer sollten versichert sein
Berlin (dpa/tmn) - Eigentum verpflichtet, auch in rechtlicher Hinsicht: Wenn ein Sturm übers Land zieht und herabfallende Dachziegel Autos oder Menschen Schaden zufügen, dann haftet der Eigentümer des Gebäudes - im Extremfall mit seinem gesamten Privatvermögen.
Auch in anderen Fällen können Hauseigentümer zur Verantwortung gezogen werden: Wurden etwa vor dem Haus oder auf dem Weg dorthin Schnee, Eis oder nasses Laub nicht entfernt und ein Passant oder Besucher zieht sich bei einem Sturz einen komplizierten Bruch zu, kann das zu Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe führen. Vor diesem Risiko schützt eine Hausbesitzerhaftpflicht-Versicherung.
Für Eigenheimbesitzer reicht eine normale private Haftpflichtversicherung aus, sagt Daniela Stanek von Haus & Grund Deutschland. Vermieter sollten eine Hausbesitzerhaftpflicht-Versicherung abschließen. „Sie ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber wichtig“, erklärt Claudia Frenz vom Bund der Versicherten (BdV).
Die Hausbesitzerhaftpflicht- oder auch Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung - tritt ein, wenn einem Dritten ein Schaden zugefügt wird, dessen Ursache vom Grundstück oder dem Haus ausgeht. „Der Eigentümer der Schadensquelle haftet immer, wenn er schuldhaft gehandelt hat oder, was eher der Fall ist, schuldhaft eine Pflicht unterlassen hat“, erläutert Siegfried Berger vom Verband Wohneigentum mit Sitz in Bonn.
Der Eigentümer ist verpflichtet, nach einem Sturm das Hausdach zu begutachten und gegebenenfalls lose Dachziegel befestigen zu lassen. Auch auf dem Grundstück stehende Bäume müssen regelmäßig geprüft werden, vor allem bei Verdacht auf Astbruch. „Passiert ein Unfall, weil der Eigentümer seinen sogenannten Verkehrssicherungspflichten nicht nachgekommen ist, zahlt seine Versicherung.“
„Beim Abschluss einer Versicherung sollte man unbedingt darauf achten, welche Schäden konkret versichert sind“, sagt Stanek. Wichtig ist auch, zu prüfen, für welche Schadenssumme die Versicherung maximal aufkommt. In der Regel bieten Versicherungsunternehmen ihren Kunden eine pauschale Versicherungssumme von zwei Millionen Euro an.
„Die Kosten liegen in etwa bei zwischen 40 und 80 Euro im Jahr“, erklärt Frenz. Die genaue Prämienhöhe ist nach ihren Angaben etwa davon abhängig, ob es sich um ein Ein- oder Mehrfamilienhaus handelt und wie hoch die Anzahl der Wohneinheiten ist.
Die Versicherung kann - sofern der Eigentümer in der Immobilie wohnt - „in Höhe seines Anteils steuerlich abgesetzt werden“, sagt Stanek. Bei einem vermieteten Objekt ist es anders. „Der Vermieter hat die Möglichkeit, die Kosten für die Versicherung als Betriebskosten auf den Mieter umzulegen“, so Stanek. Die Nebenkosten, die der Vermieter vom Mieter erhält, müssen in der Steuererklärung als Einkünfte angegeben werden und können dann als Werbungskosten abgesetzt werden.
Bei Abschluss einer Versicherung sollte genau geprüft werden, ob der Versicherungsumfang den eigenen Bedürfnissen entspricht. „Nicht immer ist die preiswerteste Versicherung auch die richtige für die persönliche Situation“, betont Stanek. Grundsätzlich kann es sich immer lohnen, regelmäßig die Konditionen der Versicherungen zu prüfen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln.