Strom: Bei Preiserhöhungen auf Kündigungsrecht pochen
Düsseldorf (dpa/tmn) - Die Ökostrom-Umlage steigt - falls ein Stromanbieter deshalb die Preise erhöht, haben Kunden in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Sie können einfach den Anbieter wechseln, bevor die Preiserhöhung wirksam wird.
Einige Versorger verweigerten ihren Kunden in diesem Fall jedoch eine vorzeitige Kündigung. Sie argumentieren, dass Kunden eine Erhöhung hinnehmen müssten, wenn es um eine reine Weitergabe der EEG-Umlage geht, erklärt Udo Sieverding, Energieexperte von der Verbraucherzentrale NRW. Verbraucher sollten auf ihr Recht pochen und sich im Streitfall an die Schlichtungsstelle Energie wenden.
Im kommenden Jahr erhöht sich die Ökostrom-Umlage von derzeit 6,170 Cent auf 6,354 Cent pro Kilowattstunde. Nach Einschätzung von Sieverding sei allerdings nicht davon auszugehen, dass in der Folge die Strompreise für Kunden steigen. Die Energieunternehmer hätten bereits von den gesunkenen Börsenstrompreisen profitiert.
„Sollte es Stromversorger geben, die den Preis erhöhen, können Verbraucher dies als Einladung zum Wechseln nehmen“, sagt Sieverding. Auf dem Strommarkt herrsche ein „munterer Wettbewerb“. Wechseln Kunden aus der Grundversorgung in einen alternativen Tarif, können sie mehrere hundert Euro sparen.
Auch wer Ökostrom beziehen will, muss nicht unbedingt mehr bezahlen. „Denn es gibt viele Ökostromanbieter, die sogar günstiger sind als der Grundversorger“, erklärt der Verbraucherschützer. Auch hier lohnt sich also ein Preisvergleich.