Nachnahme bei Onlineshops: Kosten oft schwer zu durchschauen
Düsseldorf (dpa/tmn) - Cash gegen Paket an der Haustür: Online-Bestellungen werden immer noch per Nachnahme bezahlt. Verbraucherschützer raten nach einer Stichprobe davon ab.
Das Bezahlen von Onlinebestellungen per Nachnahme beim Paketboten bietet noch immer jeder zweite Netzhändler an. Das geht aus einer Stichprobe von 50 Shops hervor, die die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf diese Zahlungsart hin abgeklopft hat. Das Bestellen per Rechnung ist den Experten zufolge aber die bessere Wahl, weil sich die Ware so im Gegensatz zur Nachnahme vor dem Bezahlen auf Vollständigkeit, Qualität und Funktion hin überprüfen lässt. Außerdem kostet das Haustür-Inkasso extra und schließt das Abgeben bei Nachbarn oder das Deponieren in Packstationen aus. Im schlimmsten Fall drohten dem Empfänger so weite Wege zu den Paketdienst-Niederlassungen.
Bei den Nachnahme-Preisangaben vieler Onlineshops sind den Verbraucherschützern im Rahmen der Stichprobe grobe Patzer oder Ungereimtheiten negativ aufgefallen. Was genau nun der Versand kostet, und was die Nachnahme gehe oft drunter und drüber. Zudem können die Shop-Betreiber auf die mit dem jeweiligen Paketdienst ausgehandelten Inkassso-Pauschale selbst noch etwas draufschlagen.
Obendrein verlangt den Verbraucherschützern zufolge DHL zusätzlich noch ein Übermittlungsentgelt in Höhe von zwei Euro direkt vom Empfänger, während Konkurrenten wie UPS, Hermes oder GLS so eine Extrazahlung nicht vorsehen. Fälschlicherweise zeigten einige Onlineshops dieses Entgelt aber auch bei der DHL-Konkurrenz an.
Insgesamt gelte außerdem: Nur wenige Händler schlüsseln die Kostenbestandteile sauber nach Zustellkosten und Nachnahmegebühr auf. Mitunter würden die Begriffe auch vertauscht, die Posten vermischt oder der eine Posten gehe in dem anderen auf oder umgekehrt.