Höhere Strompreise - So wehren sich Kunden richtig
Hamburg (dpa/tmn) - Energie wird immer teurer. Für Kunden ist das oft ärgerlich. Wollen sie eine Preiserhöhung nicht akzeptieren, müssen sie sich an bestimmte Regeln halten. Die Zahlung einfach einzustellen, kann unangenehme Folgen haben.
Strompreise kennen seit Jahren oft nur eine Richtung: Sie steigen. Kunden müssen das aber nicht klaglos hinnehmen. Begründet ein Anbieter eine Preiserhöhung nicht nachvollziehbar, können Verbraucher Widerspruch einlegen. „Dabei sollten Sie aber nicht zu weit gehen“, sagt Günter Hörmann von der Verbraucherzentrale Hamburg. Stellen Kunden die Zahlung ganz ein, riskieren sie, dass ihnen der Strom abgestellt wird.
Grundsätzlich gilt: Stromversorger dürfen laut Gesetz ab einem Rückstand von 100 Euro den Strom abstellen. Zuvor müssen sie säumige Kunden aber abgemahnt und die Sperrung angedroht haben. Die Maßnahme muss außerdem verhältnismäßig sein.
Ein solches Vorgehen wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch (11. Dezember) als rechtmäßig bestätigt (Az.: VIII ZR 41/13). In dem verhandelten Fall hatte ein Kunde aus Protest gegen Preiserhöhungen seine Jahresabrechnung in Höhe von 1300 Euro nicht beglichen. Der Versorger mahnte und stellte den Strom schließlich ab. Bereits die Vorinstanzen hatten dem Unternehmen recht gegeben.
Doch so weit muss es nicht kommen: „Sie sollten nicht die ganze Abschlagszahlung einstellen“, empfiehlt Hörmann. Stattdessen ist es ratsam, weiter die alte Abschlagszahlung zu zahlen und nicht den erhöhten Preis. Eine andere Möglichkeit ist, die erhöhten Beiträge unter Vorbehalt zu zahlen. Haben Kunden eine Einzugsermächtigung erteilt, können sie diese widerrufen. Dann müssen sie selbst den fälligen Beitrag überweisen. Voraussetzung in allen Fällen: „Sie sollten den Versorger schriftlich davon in Kenntnis setzen.“ Am besten verwenden Kunden dazu ein Einschreiben.
Begründet werden kann ein Widerspruch unter anderem mit mangelnder Transparenz. „Eine Preiserhöhung muss nachvollziehbar sein“, erklärt der Verbraucherschützer. Allein der Hinweis auf gestiegene Kosten ist nicht ohne Weiteres ausreichend. „Versorger sparen unter Umständen an anderer Stelle ein.“ Daher haben Kunden in so einem Fall Chancen, die Preiserhöhung anzufechten.