Riester-Zulagen sichern: Antrag bis zum Jahresende stellen
Berlin (dpa/tmn) - Wer einen Riester-Vertrag hat, sollte rechtzeitig die Zulagen beantragen. Außerdem muss ein Mindestbeitrag gezahlt werden, um die Zulage in voller Höhe zu erhalten.
Staatliche Zulagen für Riester-Verträge gibt es nicht automatisch. Diese Gelder müssten gesondert beantragt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin. Den Antrag erhalten Sparer von ihrem Anbieter. Die Frist für das Jahr 2011 läuft am 31. Dezember 2013 ab. Danach entfällt der Anspruch auf die Zulagen.
Wer die Zulage nicht jedes Jahr gesondert beantragen will, kann über seinen Anbieter einen Dauerzulagenantrag stellen. Der Antrag verlängert sich dann automatisch von Jahr zu Jahr. Wichtig zu beachten: Veränderungen der persönlichen Verhältnisse sollten auf dem Zulagenantrag immer angegeben werden. So sind zum Beispiel Gehaltsänderungen wichtig, weil dann auch der Sparbetrag angepasst werden muss, um die Zulage in voller Höhe zu bekommen.
Verbraucher sollten daher vor dem Jahresende prüfen, ob sie auf den Mindestbeitrag kommen. Nur wenn sie 4 Prozent des Arbeitslohnes, maximal 2100 Euro, eingezahlt haben, haben sie Anspruch auf die volle staatliche Förderung. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin hin.
Die staatliche Riester-Grundzulage beträgt 154 Euro pro Jahr. Zusätzlich wird eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro jährlich je Kind gezahlt. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, fließen 300 Euro pro Jahr.
Ein Beispiel: Ein verheirateter Arbeitnehmer mit einem 2008 geborenen Kind hat 2012 insgesamt 52 500 Euro brutto verdient. Einzahlen muss er 4 Prozent seines Einkommens, also 2100 Euro. Abgezogen werden die Zulagen für beide Ehegatten (2 Mal 154 Euro) und die Zulage für das Kind (300 Euro). In diesem Fall muss der Kunde also tatsächlich 1492 Euro einzahlen. Flossen aber beispielsweise bisher nur 1200 Euro in den Riester-Vertrag, sollten die verbleibenden 292 Euro nachgezahlt werden, um die staatliche Förderung in voller Höhe zu bekommen.