Kapital der Sofortrente über den Tod hinaus absichern
Aufgepasst bei der Sofortrente. Zwar fließen monatlich Rentenzahlung, und das ein Leben lang. Im Falle eines frühen Ablebens ist das Geld aber weg, es sei denn man sichert sich vertraglich ab.
Bei der Sofortrente investieren Personen einmalig einen größeren Betrag und erhalten damit umgehend Anspruch auf eine lebenslange monatliche Rente. „Die Rentenzahlung ist auch dann noch garantiert, wenn die Summe der Auszahlungen die Einzahlung deutlich übersteigt“, informiert Hasso Suliak vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Das kann ein großer Vorteil sein, gerade für den, der lange lebt. Allerdings gilt: Bei einem frühen Ableben ist das restliche Geld verloren.
Geld für Hinterbliebene Um einen solchen herben Verlust zu vermeiden, können verschiedene Todesfallleistungen in den Vertrag aufgenommen werden, die Sofortrente ist damit abgesichert.
Diese stellt sicher, dass für den Fall eines frühen Todes bis zum Ende einer vereinbarten Garantiezeit weiterhin eine Rente an den Bezugsberechtigten ausbezahlt wird. Wurde beispielsweise eine zehnjährige Rentengarantiezeit vereinbart und der Versicherungsnehmer kommt im vierten Jahr des Rentenbezugs ums Leben, so bekommt der berechtigte Hinterbliebene für weitere sechs Jahre die Rentenzahlungen.
Diese Klausel sichert den Nachkommen die überschüssig eingezahlte Summe. In Abhängigkeit des Tarifmodells wird in solchen Fällen entweder die Altersvorsorge auf die Hinterbliebenen übertragen oder es erfolgt eine einmalige Auszahlung des restlichen Kapitals. Dazu ein vereinfachtes Rechenbeispiel: Die Einzahlungssumme beläuft sich auf 100000 Euro, die Garantierente beträgt 400 Euro plus 100 Euro Überschussrente. Der Rentenempfänger stirbt nach drei Jahren. Die bisher gezahlte Garantierente berechnet sich folgendermaßen: 3 Jahre x 12 Monate x 400 Euro = 14400 Euro. Die Bezugsberichtigen erhalten entsprechend die Differenz zur Einzahlungssumme von 100000 Euro. Angehörige bekämen also im Beispielfall 85600 Euro.
In manchen Fällen ist für Hinterbliebene sogar noch mehr zu holen. Bei modernen Anbietern, wie der Canada Life wird das „vorhandene Anteilguthaben“ an die Begünstigten ausgezahlt. Daneben kommt es den Erben zugute, wenn das Vertragskapital dank einer guten Fondsperformance angestiegen ist. Hat der Fonds nicht so gut abgeschnitten, bekommen Hinterbliebene mindestens die eingezahlte Summe abzüglich Entnahmen und Rentenzahlungen.