Kassen müssen Kosten für Gebärdensprachkurse übernehmen

Koblenz (dpa/tmn) - Die gesetzlichen Krankenkassen müssen bei Bedarf die Kosten für Sprachkurse zum Erlernen der Gebärdensprache übernehmen. Diese gelten als Behandlungskosten, wenn der Patient Gefahr läuft, taub zu werden oder es bereits ist.

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Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Sozialgerichts Koblenz.

Der Fall: Der Mann leidet an einer nicht heilbaren Hörstörung, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Taubheit führen wird. Deshalb wollte er frühzeitig die Gebärdensprache erlernen. Sein Arzt riet dazu, dies noch vor der endgültigen Taubheit zu tun. Zunächst übernahm die gesetzliche Krankenkasse auch die Kosten, weigerte sich dann jedoch.

Das Urteil (Az.: S 14 KR 760/14): Das Argument der Krankenkasse, Sprachkurse gehörten nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, überzeugte das Gericht nicht. Die Kasse müsse die Kosten übernehmen. Die Teilnahme an solchen Kursen sei als Krankenbehandlung einzustufen, für die die Krankenkassen im Falle medizinischer Notwendigkeit aufzukommen hätten.