Kaufantrag für Offene Immobilienfonds rechtzeitig abgeben
Düsseldorf (dpa/tmn) - Anleger aufgepasst: Für die Offenen Immobilienfonds gelten ab 22. Juli neue Regeln. Darauf müssen besonders Neuanleger achten. Für sie gilt eine Ersthaltefrist von zwei Jahren.
Offene Immobilienfonds stehen ab Mitte Juli unter neuen Regeln. Darauf weist die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) in Düsseldorf hin. Ganz genau heißt das: Wer ab dem 22. Juli Anteile eines Offenen Immobilienfonds kauft und gleich darauf wieder kündigt, muss bis 2015 warten, ehe das Geld verfügbar ist.
Anleger, die bereits vor dem Stichtag Geld in Offene Immobilienfonds investiert haben, dürfen pro Halbjahr Anteile im Wert von bis zu 30 000 Euro verkaufen. Innerhalb eines Jahres können sie also Fondsanteile bis zu 60 000 Euro zurückgeben. Wer sicher gehen will, diese Regeln noch in Anspruch nehmen zu können, sollte seinen Kaufauftrag bis zum 17. Juli abgegeben haben. Dann können die neuen Anteile noch vor dem Stichtag im Depot gebucht werden.