Kaufen im 17. Bundesland - Immobilienmarkt auf Mallorca
Palma de Mallorca (dpa/tmn) - Ballermann, endlose Strände, einsame Buchten und entlegene Fincas: Mallorca bietet das ganze Spektrum des Urlaubs. Die Krise hat auch hier die Preise gedrückt. Doch wer etwas Gutes sucht, kann nicht mit Spottpreisen rechnen.
Für viele Deutsche ist Mallorca die Ferieninsel schlechthin. Die große Nachfrage ist aber auch der Grund, warum die Preise für Ferienapartments nicht so abgestürzt sind wie auf dem spanischen Festland: Mallorca hat seine eigenen Spielregeln.
Laut dem spanischen Statistikamt INE gaben die Hauspreise auf den Balearen im ersten Quartal 2013 um 5,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal nach - landesweit einer der geringsten Rückgänge. Bis 2009 habe es auf Mallorca bis zu zweistellige Preissteigerungsraten pro Jahr gegeben. Diese Zeiten seien wegen der Krise nun vorbei. Auch auf Mallorca sei die Zahl der Verkäufe zurückgegangen. Das liege aber daran, dass Verkäufer keine Eile haben: „Die Leute haben keinen Druck“, sagt John van Eenennaam, Franchisepartner des Maklerunternehmens Porta Mallorquina.
Grundsätzlich sei der Markt auf der Insel nicht mit dem auf dem Festland vergleichbar: „Spanien ist das eine. Mallorca ist etwas ganz Anderes“, sagt van Eenennaam. Die Nachfrage ziehe wieder an, weil die Kunden, die den Markt verfolgt haben, nun die Talsohle erreicht sehen: Im ersten Quartal 2013 sei die Zahl der Transaktionen zum ersten Mal seit Beginn der Krise wieder gestiegen.
Laut dem europäischen Immobilienmaklerverband Confederation Européenne de l'Immobilier (C.E.I.) mit Sitz in Brüssel und Lissabon gibt es in Spanien und Mallorca keine offiziellen Preisspiegel. „Da beauftragt der Eigentümer einen Makler und sagt, was er haben will - und damit zieht der Makler dann los.“
Die Vorschriften und Rahmenbedingungen für einen Immobilienerwerb auf Mallorca gleichen denen auf dem spanischen Festland, erläutert die Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien in Freiburg. Üblich ist auch auf Mallorca ein Vorvertrag, der ohne notarielle Beurkundung rechtlich verbindlich ist. Daher sollten Käufer den Inhalt und die Verpflichtungen, die daraus entstehen, genau prüfen. Eine weitere Parallele: Die Höhe der Immobiliensteuern ist nicht landesweit einheitlich geregelt. Die Höhe der Grundsteuer legen die Kommunen fest, die der Grunderwerbsteuer die Bundesländer.
Rechtsanwältin Catalina Garay, die den Deutschen Anwaltverein in Spanien vertritt, rät dazu, genau den Grundbuchauszug prüfen zu lassen, bevor auch nur eine Unterschrift geleistet wird. Das sei in Spanien auch online möglich. Wer eine Anfrage stellt, kann sich einen Auszug zusenden lassen, in dem steht, wer der Eigentümer ist, wann das Eigentum eingetragen wurde und welche Daten behördlich festgesetzt sind.
Das ist auch wichtig, weil Baugenehmigungen fehlen könnten. Seit Boris Becker Teile seiner Pracht-Finca in der Nähe von Artà im Nordosten von Mallorca zum Teil wieder abreißen lassen musste, wissen viele Deutsche, dass Immobilienkäufer auf der Insel auf Baugenehmigungen achten müssen. „Bei Häusern auf dem Land ist das ein besonderes Problem“, sagt Garay. Sie empfiehlt auch, sich vor Ort über mögliche Bauvorhaben etwa der Kommunen zu erkundigen. „Ich hatte ein paar Fälle in der Kanzlei, wo neben dem Grundstück ein Autobahnbau geplant war und die Käufer das vorher nicht wussten.“