Kassenzettel genau prüfen Kein Rechtsanspruch auf Aktionspreise
Rostock (dpa/tmn) - Angebote, Sonderpreise, Rabatte: Händler werben in Prospekten häufig mit günstigen Waren. Der Kaufvertrag kommt aber erst an der Kasse zustande. Das bedeutet: Wird an der Kasse ein höherer Preis gefordert, kann der Kunde nicht den niedrigeren aus dem Prospekt verlangen.
Denn einen Rechtsanspruch auf Aktionspreise hat er nicht, erklärt die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Verbraucher müssen Produkte allerdings auch nicht zu dem höheren Preis kaufen. Ging es an der Kasse zu schnell, um den Preis zu kontrollieren, sollten Kunden im unmittelbaren Anschluss an die Bezahlung einen Blick auf den Kassenzettel werfen.
Wird erst dann - oder sogar erst nach dem Auspacken der Ware zu Hause - festgestellt, dass ein anderer Preis kassiert wurde als der beworbenen oder am Regal ausgezeichnete, sollten Betroffene das Unternehmen unverzüglich auf den Fehler hinweisen. Seriöse Händler werden nach Angaben der Verbraucherschützer den Betrag gegen Rückgabe der Ware zurückzahlen.