Nicht blind zugreifen Was bei der Finanzberatung zu beachten ist

Hamburg (dpa/tmn) - Die erste Empfehlung ist nicht immer die Beste. Das gilt insbesondere bei Finanzprodukten. „Nicht jedes Finanzprodukt passt auch zu jedem Verbraucher“, erklärt Florian Weiterer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).

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Anleger sollten ihre Entscheidung also nicht überstürzt treffen. „In allen anderen Lebensbereichen nehmen sich Verbraucher für Produktvergleiche viel Zeit“, sagt Weiterer. „Das muss auch bei Finanzprodukten gelten.“

In der Finanzberatung müssten Anleger auch die Bereitschaft zur Transparenz mitbringen. „Verbraucher müssen einem Berater viel über sich erzählen“, stellt Weiterer fest. Sie müssten nicht nur ihre finanziellen, sondern auch die familiären Verhältnisse offenlegen, etwa ob Unterhaltspflichten bestehen. „Das erzählt man ja nicht unbedingt jedem.“

Der Berater müsse den Kunden aber durchleuchten, um ihn umfassend beraten zu können. „Er muss nicht nur die finanziellen Verhältnisse und die Anlageziele abfragen“, erklärt Weiterer. Wichtig seien auch die Risikobereitschaft und -tragfähigkeit und die Erfahrungen, die ein Anleger überhaupt habe. „Erst wenn diese Angaben vorliegen, kann ein Produkt empfohlen werden.“

Die Finanzaufsicht könne zwar prüfen, ob Finanzprodukte generell geeignet sind. „Der Geeignetheitstest trifft aber keine Aussage dazu, unter mehreren geeigneten Empfehlungen die passendste zu identifizieren.“ Verbraucher dürften nicht vergessen: „Sie haben eine eigene Verantwortung für ihre Vermögensanlagen.“