Kindergeld auch für verheiratete Kinder

Berlin (dpa/tmn) - Erwachsen, verheiratet und trotzdem noch Kind: Das gilt zumindest fürs Kindergeld. Nach neuer Regelung fließt der Zuschuss an Eltern nun auch bei ganz und gar selbstständigen Kindern.

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Der Anspruch auf Kindergeld endet nicht mehr mit der Eheschließung des Kindes. Der Bundesfinanzhof (BFH) änderte seine Rechtsprechung, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin. Demnach erhalten Eltern auch Kindergeld, wenn ihr Kind mit einem Partner mit gutem Einkommen verheiratet ist (Az.: III R 22/13).

Bisher erlosch der Kindergeldanspruch nach Ansicht der Gerichte für ein volljähriges Kind mit dessen Eheschließung. Der Grund dafür: Zwischen Eheleuten bestehe eine zivilrechtlich vorrangige Unterhaltssituation. Die Eltern des Kindes seien somit nicht mehr für den Unterhalt des Kindes verpflichtet.

Bislang bestand ein Kindergeldanspruch der Eltern für volljährige verheiratete Kinder nur, wenn der Ehegatte des Kindes finanziell nicht leistungsfähig war - zum Beispiel bei einer Studentenehe. Dann lebte die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber dem Kind wieder auf. Diese Rechtsprechung hat der BFH nun aufgegeben. Im Ergebnis können Eltern also das Kindergeld auch dann beanspruchen, wenn ihr Kind mit einem gut verdienenden Partner verheiratet ist. Gezahlt wird maximal bis zum 25. Lebensjahr des Kindes.