Vererben oder verbrauchen: Auszahlplan vor Rente abwägen
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Kapitalerhalt oder Kapitalverzehr? Wer Geld für das Alter angespart hat, sollte sich vor Beginn des Ruhestands überlegen, ob er es für persönliche Ausgaben nutzen oder vererben will.
Sparer sollten sich Gedanken über die Auszahlvariante ihres Vermögens machen. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften hin. Bei der Variante Kapitalerhalt bekommt der Anleger einen festen Betrag aus den laufenden Erträgen, das Vermögen wird nicht angetastet. Es kann also als größere Summe vererbt werden. Bei der Variante Kapitalverzehr fließt nicht nur Geld aus den Erträgen, sondern auch aus dem angesparten Vermögen - die ausgezahlte Summe ist daher deutlich höher, das Vermögen kann vor Lebensende aufgebraucht sein. Diese Möglichkeit ist sinnvoll, wenn jemand seine gesetzliche Rente aufbessern will.
Um den richtigen Auszahlbetrag zu ermitteln, empfehlen die Finanzexperten, vorher auszurechnen, wie hoch die Rente ausfallen und aus welchen anderen Quellen Geld im Ruhestand kommen wird, etwa aus einer betrieblichen Altersvorsorge. Stellt der Sparer im Laufe des Ruhestands fest, dass der Betrag nicht passt, kann er der Aktion zufolge zum Beispiel die Höhe jederzeit ändern, wenn er einen Fonds-Entnahmeplan vereinbart hat. Außerdem hat er stets die Option, sich das gesamte Vermögen auf einen Schlag auszahlen zu lassen.