Kindergeld für volljährige Kinder auf Jobsuche
Berlin (dpa/tmn) - Wird das Kind nach der Ausbildung arbeitslos, stellt das oft auch für die Eltern eine finanzielle Belastung dar. Bis zum 21. Lebensjahr des Kindes lässt sich immerhin Kindergeld beziehen - wenn die Arbeitslosigkeit gemeldet wird.
Für Kinder, die nach ihrer Ausbildung arbeitslos werden, bekommen Eltern Kindergeld. Die Voraussetzung: Das Kind hat das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet. Außerdem muss sich das Kind arbeitssuchend gemeldet haben, entschied der Bundesfinanzhof (Az.: VI R 98/10). Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin hin.
Bisher musste die Meldung alle drei Monate erneuert werden. Geschah dies nicht, dann stellte die Familienkasse die Kindergeldzahlung ein, erklärt der NVL. Allerdings hat das Finanzgericht Münster in einem Fall Kindergeld genehmigt, obwohl die Meldung nach drei Monaten nicht erneut eingeholt worden war (Az.: 5 K 3809/10 KG). Da dieser Sachverhalt noch durch den Bundesfinanzhof geklärt werden muss (Az.: III R 37/12), sollte in ähnlichen Fällen gegen eine Ablehnung Einspruch eingelegt werden.