Land muss Lehrern Kosten für Klassenfahrten erstatten

Münster (dpa) - Das Land Nordrhein-Westfalen muss beamteten Lehrern die Reisekosten für Klassenfahrten ersetzen. Es sei ein grober Verstoß gegen die Fürsorgepflicht, wenn Klassenfahrten systematisch vom Verzicht der Lehrer auf Erstattung der Reisekosten abhängig gemacht werden, entschied am Mittwoch das Oberverwaltungsgericht in Münster (Az.: 1 A 1579/10). Das Schulministerium kündigte umgehend eine Neuregelung der Reisekostenerstattung an.



Geklagt hatte ein Oberstudienrat aus dem Sauerland. Er wollte für eine Studienfahrt mit einer 12. Klasse nach Italien 334 Euro erstattet bekommen. Dies lehnte die Bezirksregierung ab, weil der Pädagoge durch Ankreuzen auf seinem Dienstreiseantrag auf eine Kostenerstattung verzichtet hatte. Diese Verzichtserklärung sei unwirksam, entschieden die Richter in zweiter Instanz.

Das Bundesarbeitsgericht hatte kürzlich für angestellte Lehrer eine ähnliche Entscheidung getroffen. Beide Urteile sollen bei der Neuregelung berücksichtigt werden.