Betriebsfeier für Arbeitnehmer nur bis 110 Euro steuerfrei

Berlin (dpa/tmn) - Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten einer Betriebsfeier, ist das für Arbeitnehmer grundsätzlich steuerfrei. Allerdings nur in gewissen Grenzen, wie der Deutsche Steuerberaterverband in Berlin erklärt.

Steuerfrei sind demnach nur maximal zwei Betriebsfeste pro Jahr. Außerdem darf jede Veranstaltung pro Teilnehmer nicht mehr als 110 Euro einschließlich Umsatzsteuer und samt Begleitpersonen kosten. Wird der Betrag von 110 Euro überschritten, gilt das als geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss.

Der Nachteil: In diesem Fall fallen für den gesamten Betrag Steuern an. Der Arbeitgeber kann die Feier zugunsten der Arbeitnehmer pauschal mit 25 Prozent versteuern. Betragen die Kosten pro Teilnehmer zum Beispiel 160 Euro, fällt eine Steuer von 40 Euro an.