Krankenkasse kann sich an Fahrtkosten beteiligen

Berlin (dpa/tmn) - Die Krankenkasse übernimmt in bestimmten Fällen auch die Fahrkosten zum Arzt. Voraussetzung ist, dass Patienten mindestens Pflegestufe 2 haben und für eine medizinisch notwendige Behandlung zum Arzt müssen.

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Eine medizinisch notwendige Behandlung ist Vorraussetzung für Übernahme von Teilkosten durch die Krankenkasse. „Wer also nur ein Rezept abholen will, muss die Fahrtkosten selbst übernehmen“, erklärt Michaela Schwabe von der Berliner Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Die Kasse zahlt außerdem nur, wenn vorab ein Antrag gestellt und genehmigt wurde.

„Für den Antrag sollten Betroffene sich vom Arzt bescheinigen lassen, dass die Behandlung und die Taxifahrt wirklich erforderlich sind“, rät Schwabe. Diese Bescheinigung sollte dann bei der Kasse eingereicht werden. Zuzahlen müssen Patienten in der Regel zehn Prozent pro Fahrt, mindestens aber fünf und höchstens zehn Euro. Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen beträgt im Jahr zwei Prozent des Bruttoeinkommens. Für chronisch Kranke ist die Belastungsgrenze niedriger, nämlich ein Prozent.

Ist die Belastungsgrenze erreicht, können sich die Patienten für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Dazu reicht ein formloser Antrag bei der Krankenkasse, der zusammen mit allen bisherigen Zuzahlungsbelegen eingereicht wird. Diese sollte man also aufbewahren.