Krankenkasse muss Kosten für den Sportverein nicht übernehmen

Koblenz (dpa/tmn) - Sport ist gesund. Dennoch muss eine Krankenkasse nicht die Kosten übernehmen oder einen Zuschuss bezahlen. Einige Kassen zahlen jedoch Präventivkurse als freiwillige Leistung.

Sport im Verein gilt im Regelfall nicht als Präventionsleistung, die die Krankenkasse bezuschussen müsste. Ebenso wenig handelt es sich nach Einschätzung des Sozialgerichts Koblenz um eine Rehabilitationsleistung (Az.: 13 KR 355/13). Das teilt der Deutsche Anwaltverein (DAV) mit.

Der Fall: Die Eltern eines 2004 geborenen Jungen beantragten bei der Krankenkasse einen Zuschuss zu dessen Karatekurs. Sie begründeten das mit der Erhaltung seiner Gesundheit, sahen den Kurs also als Präventionsleistung an. Nachdem die Krankenkasse abgelehnt hatte, klagten die Eltern im Namen des Kindes auf einen Zuschuss von zumindest 10 Euro.

Das Gericht war jedoch anderer Ansicht. Einen solchen Anspruch gebe es nicht. Zu den möglichen Präventionsleistungen, die eine Krankenkasse gewähren muss, zähle kein monatlicher Zuschuss zu einem Karate- oder anderen Sportkurs. Soweit eine Krankenkasse ihren Mitgliedern vergleichbare Sportangebote unterbreitet, handele es sich um rein freiwillige Leistungen, auf die kein Anspruch besteht.