Krankenkasse zahlt Radiojodtherapie im Krankenhaus

Dresden (dpa/tmn) - Eine Krankenkasse muss die Kosten des stationären Aufenthalts im Krankenhaus bei einer Radiojodtherapie übernehmen. Denn der Krankenhausaufenthalt ist unmittelbar mit der Therapie verbunden.

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Die Kosten können nicht auf die Bundesländer abgewälzt werden. Auf die Entscheidung des Sozialgerichts Dresden (Az.: S 47 KR 439/12) macht die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam.

Der Fall: Die Patientin litt an einer Schilddrüsenerkrankung, die im Universitätsklinikum Dresden mit der Radiojodtherapie behandelt wurde. Die Strahlenschutzverordnung sieht bei dieser Behandlung einen 48-stündigen Krankenhausaufenthalt auf einer nuklearmedizinischen Station vor. Damit werden die radioaktiven Ausscheidungen aufgefangen und gelangen nicht in das öffentliche Abwasser.

Die Kaufmännische Krankenkasse lehnte eine Übernahme der Kosten des Klinikaufenthaltes in Höhe von insgesamt rund 2800 Euro ab. Sie war der Auffassung, die Behandlung sei mit der Gabe der Jodkapsel erschöpft. Die Aufnahme in das Krankenhaus erfolge nur aus Gründen der Gefahrenabwehr für die Allgemeinheit. Dafür müssten allein die Bundesländer aufkommen.

Das Urteil: Das Gericht bewertete den Sachverhalt anders. Die Krankenkasse muss die vollen Behandlungskosten zahlen, entschied das Sozialgericht. Nach seiner Auffassung ist die Krankenhausunterbringung gesetzlich untrennbar mit der Therapie mit radioaktivem Jod verknüpft. Sie könne nicht in erster Linie als Gefahrenabwehrmaßnahme qualifiziert werden.