Krankenversicherung muss mobiles Sauerstoffgerät bezahlen
Essen (dpa/tmn) - Manche Krankheiten machen eine durchgängige Sauerstoffversorgung notwendig. In solchen Fällen muss die Krankenkasse ein mobiles Gerät zur Verfügung stellen. Doch wie mobil ist ein Gerät, das sechs Kilo wiegt?
Essen (dpa/tmn) - Manche Krankheiten machen eine durchgängige Sauerstoffversorgung notwendig. In solchen Fällen muss die Krankenkasse ein mobiles Gerät zur Verfügung stellen. Doch wie mobil ist ein Gerät, das sechs Kilo wiegt?
Ein gesetzlich Krankenversicherter kann von seiner Krankenkasse die Bezahlung einer mobilen Sauerstoffversorgung verlangen. Voraussetzung ist, dass dies wegen einer Erkrankung notwendig ist. Der Versicherte hat Anspruch auf ein den körperlichen Gegebenheiten entsprechendes, möglichst leichtes mobiles Gerät. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Az.: L 5 KR 414/14 B ER), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Der Fall: Die Frau ist wegen einer Lungenerkrankung auf eine ständige Sauerstoffversorgung angewiesen. Deshalb hatte ihr die gesetzliche Krankenkasse ein stationäres Sauerstoffgerät und eine mobile Einheit für zu Hause zur Verfügung gestellt. Die mittlerweile 87-jährige wollte jedoch auch das Haus verlassen können. Das von der Krankenversicherung gestellte Gerät sei aber mit sechs Kilo so schwer, dass sie es nicht tragen könne. Sie verlangte die Finanzierung eines rund zwei Kilogramm leichten Gerätes.
Das Urteil: Zu den Grundbedürfnissen, für die gesetzliche Krankenkasse sorgen müsse, gehöre auch die Mobilität, befand das Gericht. Die Frau müsse in die Lage versetzt werden, an die frische Luft zu kommen und Geschäfte in der Nähe zu erreichen. Das könne sie jedoch nicht mit dem sechs Kilo schweren Gerät. Daher müsse die Krankenkasse ein der Frau entsprechendes Gerät finanzieren.