Legionellenprüfung als Eigentümer steuerlich geltend machen
Bonn (dpa/tmn) - Hauseigentümer können versuchen, eine Legionellenprüfung und Abgasuntersuchung von der Steuer abzusetzen. Dazu rät der Verein „Wohnen im Eigentum“ und verweist auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Kosten für das Überprüfen einer Abwasserleitung steuerlich geltend gemacht werden können. Auch wenn der Handwerker unter Umständen nur feststellt, dass keine Mängel bestehen, zählten die Kosten zu den steuerbegünstigten Handwerkerleistungen, entschied der BFH (Az.: VI R 1/13). Nach Ansicht der Richter ist eine solche Überprüfung eine vorbeugende Erhaltungsmaßnahme.
Nach Ansicht des Verbands habe dieses Urteil grundsätzliche Bedeutung - etwa für Leistungen wie die Legionellenprüfung oder Abgasuntersuchung des Schornsteinfegers. Womöglich können auch sie als steuersparende Handwerkerleistung gelten. Eigentümer sollten diese und ähnliche Gutachten und Bescheinigungen daher in der Steuererklärung geltend machen. Wahrscheinlich werden die Finanzämter diese Aufwendungen nicht berücksichtigen - dagegen lasse sich dann mit Hinweis auf das Urteil vom BFH Widerspruch einlegen, so der Verein.