Wer erbt, wenn der Erbe stirbt?
München (dpa/tmn) - Wer ein Testament schreibt, will damit alle Zweifel nach dem oder den Erben ausräumen. Doch verstirbt auch eine in dem Schriftstück benannte Person, stellen sich plötzlich neue Fragen.
Jeder hat das Recht, seine Erben in einem Testament festzulegen. Dabei sollte man auch regeln, wer erben soll, wenn der Erbe unerwartet vor einem verstirbt. Andernfalls erben nicht automatisch die Verwandten der Person, die im Testament steht. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München (Az.: 31 Wx 379/14). Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
In dem verhandelten Fall bestimmte der Erblasser 25 Jahre vor seinem Tod in einem handschriftlich erstellten und unterschriebenen Testament: „Als Alleinerbin setze ich meine Ehefrau ein.“ Mehr stand nicht darin. Eigene Verwandte glaubte der Erblasser nicht zu haben. Die Ehefrau verstarb jedoch vor dem Erblasser. Nach seinem Tod hielten sich die beiden Schwestern der Ehefrau für die rechtmäßigen Erben. Dem widersprach aber der vom Gericht eingesetzte Nachlasspfleger. Die Schwägerinnen des Verstorbenen versuchten ihre Erbenstellung gerichtlich einzuklagen.
Ohne Erfolg: Zwar sage der Text des Testaments nichts dazu, wer Erbe werden soll, wenn die als Erbe eingesetzte Ehefrau vor dem Testierenden verstirbt. Das Gericht sieht sich aber nicht in der Lage, diese Lücke im Testament im Sinne der Schwägerinnen zu schließen. Allgemein stünden hinter der Erbeinsetzung des Ehepartners folgende Motive: Zum Ehepartner besteht eine enge persönliche Beziehung. Ihm soll das Vermögen belassen werden. Es erscheine fernliegend, dass der als Erbe genannte Ehegatte stellvertretend für seine Familie steht. Die Familie der Ehefrau erbt daher nicht automatisch nach ihrem Tod.