Kreditkartengebühr teilweise absetzbar
Berlin (dpa/tmn) - Ob auf der Dienstreise oder bei dem Geschäftsessen - bei dienstlichen Anlässen wird mitunter auch mal die private Kreditkarte verwendet. Dann kann ein Teil der Jahresgebühr für die Kreditkarte abgesetzt werden.
Wer seine private Kreditkarte auch dienstlich nutzt, kann „einen Teil der Jahresgebühr für ihre Kreditkarte als Werbungskosten absetzen“, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Allerdings müssen sie dafür etwas rechnen. „Absetzbar ist nur der Anteil der Kosten, der auf die beruflichen Zahlungen entfällt“, sagt Käding. Ein Beispiel: Sind 30 Prozent der Umsätze der Kreditkarte dienstlich veranlasst, können 30 Prozent der Kartengebühren beim Finanzamt geltend gemacht werden. Auch eventuell anfallende Transaktionskosten sind absetzbar, wenn sie im Zusammenhang mit dienstlichen Anlässen stehen.