Es könne passieren, dass die Abrechnung zwar richtig ist, aber von falschen Daten ausgegangen wurde oder Zählernummern verwechselt wurden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin.
Hier helfe ein Vergleich mit der Vorjahresabrechnung. Wenn kein Zähler getauscht wurde, müssten die Nummern übereinstimmen. Der Zählerendstand auf der Vorjahresrechnung muss dem Anfangsstand der aktuellen Rechnung entsprechen.
Wer Zweifel an der Genauigkeit des Zählers hat, kann über den Eigentümer - in der Regel den Energieversorger - eine Prüfung bei beantragen. Allerdings müssen Verbraucher die Kosten dafür selber tragen, wenn sich herausstellt, dass die Messgenauigkeit innerhalb der Fehlergrenzen liegt. Nur wenn die Grenzen überschritten werden, trägt der Eigentümers des Zählers die Kosten. Die Fehlergrenzen liegen zwischen sechs und zehn Prozent des Anzeigewertes.