Kündigung der Wohngebäudepolice durch Versicherer vermeiden
Düsseldorf (dpa/tmn) - Hausbesitzer mit einer Wohngebäude-Versicherung flattert womöglich eine Preiserhöhung ins Haus. Wer seine Unterschrift verweigert, dem droht die Kündigung. Doch davon raten Verbraucherschützer vorerst ab.
Eine Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden etwa durch Feuer, Sturm und Hagel auf. Vielen versicherten Hausbesitzern wurden laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen allerdings Preiserhöhungen angekündigt, wenn sie ihre Verträge weiterführen wollen. Wer darauf nicht eingeht, dem droht die Kündigung.
Die Kündigung des Vertrages kann Probleme nach sich ziehen, erklärt Elke Weidenbach, Versicherungsreferentin der Verbraucherzentrale. Denn der neue Versicherer fragt nach, ob und wo der Versicherungsschutz bislang bestand und ob er gekündigt wurde. Kunden bekommen unter Umständen nach einer Kündigung nur schwer wieder einen neuen Vertrag mit gutem Preis- und Leistungsverhältnis. Im schlimmsten Fall gibt es keinen Versicherungsschutz mehr.
Die Verbraucherzentrale rät Kunden, zunächst das teurere Angebot ihrer bisherigen Wohngebäudeversicherung anzunehmen und sich dann einen neuen, günstigeren Anbieter zu suchen. Eine Kündigung des bestehenden Vertrages ist nur dann ratsam, wenn bereits ein neuer Versicherer gefunden und der Abschluss dort fertig vorbereitet ist.
Dabei sollten besonders die Fristen beachtet werden. Die Kündigung einer Wohngebäudeversicherung ist nur einmal im Jahr möglich, die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate, erklärt die Verbraucherzentrale. „Wer seine Versicherung wechseln will, sollte mindestens ein halbes Jahr vor Ablauf der Frist aktiv werden“, rät Weidenbach. Wird das Haus von einer Bank finanziert, muss diese vor dem Versicherungswechsel informiert werden und diesem zustimmen.