Lackschäden an den tollen Tagen: Wer muss zahlen?
Die Vollkasko übernimmt den Betrag.
20.02.2007
, 00:00 Uhr
Henstedt-Ulzburg. Von betrunkenen Jecken verursachte Lackschäden müssen Autofahrer ohne Vollkasko-Versicherung selbst tragen. Die Teilkasko-Versicherung zahlt nur, wenn in den Wagen eingebrochen wurde, sagte Bianca Höwe vom Bund der Versicherten. Wurde dabei der Lack zerkratzt oder die Antenne abgebrochen, übernehme die Versicherung aber auch diese Schäden. Mutwillige Beschädigungen durch Dritte übernehme normalerweise nur die Vollkasko-Versicherung.