Lebensversicherung muss an Witwe zahlen

Frankfurt am Main (dpa/tmn) - Wer eine Lebensversicherung abschließt, kann bestimmen, wer nach seinem Tod die Versicherungssumme bekommen soll. Was aber gilt, wenn nicht eine bestimmte namentlich benannte Person eingesetzt ist, sondern der „verwitwete Ehegatte“?

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Frankfurt am Main (dpa/tmn) - Wer eine Lebensversicherung abschließt, kann bestimmen, wer nach seinem Tod die Versicherungssumme bekommen soll. Was aber gilt, wenn nicht eine bestimmte namentlich benannte Person eingesetzt ist, sondern der „verwitwete Ehegatte“?

In dem Fall hatte ein Mann eine Kapitallebensversicherung auf seinen Todesfall abgeschlossen. Die Versicherungsbedingungen sehen vor, dass die Versicherungssumme im Todesfall an „den verwitweten Ehegatten“ ausgezahlt werden soll. Die beim Abschluss des Versicherungsvertrages bestehende Ehe des Versicherten wurde rechtskräftig geschieden. Er heiratete aber erneut. Die Versicherung zahlte nach seinem Tode an die erste, geschiedene Ehefrau aus. Dagegen wehrte sich aber nun die zweite Ehefrau des Versicherten, die mit diesem zum Zeitpunkt seines Todes verheiratet war.

Mit Erfolg: „Verwitwet“ sei definitionsgemäß diejenige Person, die mit dem Verstorbenen im Zeitpunkt seines Todes verheiratet ist. Das aber ist die zweite Ehefrau des Versicherten. Die erste Ehefrau hat nach ihrer Scheidung den Familienstand „geschieden“ und nicht „verwitwet“. Dass die erste Ehefrau zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Verstorbenen verheiratet war, ist unerheblich.

Über diese Frage entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Az.: 3 U 124/13), wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.

Die Versicherung musste erneut an die zweite Ehefrau auszahlen und sich das Geld von der ersten Ehefrau zurückholen.